EU-Haftungsrecht beim Verkauf Lebender Tiere!
Aus rechtlichen Gründen nach EU-Recht muss ich laut Gesetz darauf hinweisen:
Das EU -Recht schreibt vor, dass nicht nur Händler, sondern auch Privatpersonen eine Garantie von einem Jahr und/oder ein Umtauschrecht geben müssten. Als Privatperson habe ich die Möglichkeit dies ausszuschliessen.
Mit diesem Hinweis mache ich dies!
(Das heisst nicht, dass meine Tiere nicht in Ordnung wären, sondern lediglich, dass ich keine Garantie gebe oder Tiere umtausche).
1
Da ich Privathalter bin, kann ich keine Garantie, Gewährleistung oder Umtauschrecht geben!
2
Nach dem Kauf geht die Gefahr und das Risiko auf den Käufer über!
Wenn der Käufer Versand wünscht, geht das Risiko ab der Übergabe an das Transportunternehmen über.
3
Meine Tiere befinden sich nach dem äußeren Erscheinungsbild in sehr gutem Zustand und nur in diesem Zustand gebe ich sie ab. Innere Erkrankungen kann ich leider nicht erkennen d.h., dass ich auch für eventuell später auftretende Erkrankungen keine Haftung oder Garantie übernehmen kann.
Bremen, den 19.07.2008
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